AEO Status erneut bestätigt

Die Zertifizierung von Unternehmen als „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ (AEO: Authorised Economic Operator) ist ein Hauptbestandteil der Zollsicherheitsinitiative der Europäischen Union. Ziel ist es, sämtliche Lieferketten sicherer zu gestalten und vor Gefahren zu schützen. Hartmann International als anerkannter AEO gilt als besonders zuverlässig und glaubwürdig und hat unter anderem die Möglichkeit, innerhalb der EU – ohne erneute Prüfung – die Bewilligung für Zollverfahren zu erhalten. In Ergänzung hierzu ist Hartmann International beim Hauptzollamt (HZA) als zugelassener Empfänger berechtigt, Zollgut an den eigenen Lagerstandorten abzuwickeln.

So kann zum Beispiel ein Container ab Hafen bis zu unserem Lager auf dem Versandverfahren (T1) angeliefert und verzollt werden. Bei dieser smarten Lösung können u.a. bei der Zollbeschau im Hafen anfallenden Kosten erheblich verkleinert werden. Die Anordnungen an der Ware können auf unserer Zollfläche abgearbeitet werden, während der entladene Container wieder in die Obhut des Reeders gebracht wird. Im Bereich Export können wir als zugelassener Versender die Abfertigung Ihrer Warensendungen ohne weitere Umfuhr ganz bequem ab unserem Lager für Sie anmelden.

Bernhard Dillhage

Leiter Air & Sea
Hartmann International

Das Zertifikat