Ab dem 1. April 2024 ist für deutsche Unternehmen, die das REST-Verfahren in Frankreich anwenden, eine Genehmigung von der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC erforderlich.
Einige Frachtarten, wie Fässer mit Flüssigkeiten oder Chemikalien sowie luftdichte Gebinde mit Pulver, können mit den in Deutschland genehmigten Methoden nicht für den Luftfrachttransport gesichert werden. Solche Güter sind häufig zu groß für die Röntgenkontrolle oder verursachen beim Röntgen einen Dunkelalarm, was bedeutet, dass ihr Inhalt nicht mittels Röntgengerät überprüfbar ist. Aufgrund ihrer Luftdichtheit ist auch der Einsatz von Sprengstoffspürhunden in Deutschland für diese Fracht nicht gestattet.
Deshalb weichen deutsche Versender oft auf Frankreich aus, wo spezielle Verfahren zur Sicherung dieser Güter verfügbar sind, damit sie anschließend per Luftfracht transportiert werden können. Dies bedeutet, dass die Fracht über den Landweg nach Frankreich gebracht, dort gesichert und als Luftfracht versendet wird.
Dieses spezielle Verfahren ist als REST-Verfahren bekannt, das auch unter dem Namen RAS Cargo geführt wird. Während es in Deutschland verboten ist, wird es in Frankreich bislang noch erlaubt.
Versender müssen künftig vorher Genehmigung einholen
Ab dem 1. April 2024 tritt eine wesentliche Änderung für das REST-Verfahren in Frankreich in Kraft. Diese Neuregelung betrifft alle Versender, deren Fracht in luftdichten Behältern mit einem Volumen über 25 Litern verpackt ist. Zu diesen Behältern zählen beispielsweise Fässer, Kanister, Intermediate Bulk Container (IBC) aus Materialien wie Kunststoff, Metall, Glas oder Pappe, auch wenn diese Behälter weiter in Kisten, Paletten oder ähnlichen Verpackungen eingebettet sind.
Ab diesem Datum dürfen solche Waren in Frankreich nur noch mittels des REST-Verfahrens für den Lufttransport gesichert werden, wenn das versendende Unternehmen eine entsprechende Genehmigung von der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC eingeholt hat. Um diese Genehmigung zu erhalten, ist das Ausfüllen und Einsenden eines spezifischen Fragebogens an die DGAC notwendig.
Achten Sie auf ausreichend Vorlaufzeit
Das Genehmigungsverfahren kann bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass jeder Versender den Antrag und den dazugehörigen Fragebogen mindestens 30 Tage vor der geplanten Nutzung des REST-Verfahrens per E-Mail an folgende Adresse sendet:
dsac-surete-fret-bf@aviation-civile.gouv.fr
Sollten Sie das zuvor beschriebene REST-Verfahren nutzen wollen, sprechen Sie unser Air, Sea and Rail Team gerne an!