BREXIT – und was nun? Informationen zur Abwicklung 2021
Mit Wirkung vom 01.01.2021 sind für die Abwicklung Ihrer Sendungen nach Großbritannien folgende Dokumente erforderlich:
- Ausfuhrbegleitdokument (ABD), derzeit auch für Warenwerte < 1.000 EUR
- Lieferschein
- Rechnung (englischsprachig) in dreifacher (ggf. vierfacher) Ausführung und im
Original unterschrieben! - Folgende Punkte müssen auf der Rechnung vorhanden sein:
o Adresse des Ausführers
o EORI Nr. des Ausführers
o Adresse des Käufers
o Adresse des Empfängers (falls nicht identisch)
o EORI Nr. des Importeurs
o Warenbezeichnung mit Warentarifnummer
o Anzahl der Packstücke (Kartons, Paletten etc.)
o Gewichtsangabe
o Frankatur (EXW / DAP / DDP etc. gem. INCOTERMS)
o Ursprungsland der WareEine Ursprungserklärung (UE) kann bei einem Warenwert bis 6.000 EUR von jedem Handels-partner auf der Rechnung im Original mit Unterschrift erstellt werden. Ab einem Warenwert von 6.000 EUR dürfen nur noch Registrierte Ausführer (REX) eine Ursprungserklärung abgeben. Die REX-Nummer ist anzugeben.
Die Unterlagen sollten spätestens einen Tag vor Übernahme der Ware per E-Mail zur Verfügung ge-stellt werden:
E-Mail-Adresse: export@hartmann-international.de
Die Rechnung ist quasi das Zolldokument in Großbritannien und muss daher genau die gleichen Inhalte aufweisen, wie ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) nach der Zollanmeldung.
Gern übernehmen wir auch die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokumentes für Sie. Bitte sprechen Sie uns hierzu an!
WICHTIGES UPDATE:
Nachdem der BREXIT zum 01.01.2021 vollzogen worden ist, müssen Lademittel aus Holz (z.b. Paletten) im Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab sofort dem Standard ISPM 15 entsprechen. Wir weisen darauf hin, dass es bei Kontrollen und Nicht-Erfüllung dieses Standards dazu kommen kann, dass der LKW mit allen verladenen Sendungen an der EU-Grenze blockiert wird. Daraus resultierende Folgekosten werden an den Verursacher berechnet. Hier finden Sie alle Informationen zum ISPM15-Standard bzw. den IPPC-Paletten.
Einfuhrzollabwicklung in Großbritannien
Für die Einfuhrzollabwicklung benötigen wir bitte jeweils auch einen Ansprechpartner beim Empfänger mit vollständigen Kontaktangaben und eine Information, ob dieser ggf. mit einem eigenen Agenten zusammenarbeitet. Sollte dieses der Fall sein, benötigen wir bitte auch hierzu die vollständigen Kon-taktdaten.
Unsere Transportlösung für Irland
Für Ihre Teil- und Komplettladungen nach Irland bieten wir Ihnen den Versandweg über Rotterdam an. Im Short-Sea-Verfahren steuern wir von dort aus direkt Dublin an und verteilen dann ohne weitere zollrechtlichen Auflagen.