Ähnlich wie zuvor schon Polen („SENT“) und Rumänien („e-transport“) hat nun auch Bulgarien, schon zum 01.05.2025, eine Verpflichtung zur Voranmeldung für Transporte von gewissen Waren „mit hohem fiskalischem Risiko“ eingeführt. Wir werden Ihnen nun im Folgenden, in Abstimmung mit unserem bulgarischen Partner Militzer & Münch, den aktuellen Kenntnisstand und die daraus erwachsenden Konsequenzen mitteilen.
Die Liste der als solche klassifizierten Güterarten enthält u.a.:
- Öle
- Kraftstoffe
- Kaffee
- weitere Lebensmittel
- Ersatzteile und Zubehör
- Baumaterialen
- Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
- Düngemittel
Die gesamte Liste kann hier eingesehen werden (Übersetzung per Browser empfohlen):
https://nra.bg/wps/portal/nra/kontrol/fiskalen-kontrol/stoki-s-visok-fiskalen-risk
Alle Transporte dieser Art müssen nunmehr über ein elektronisches Portal der bulgarischen Steuerbehörden (https://portal.nra.bg/) vorangemeldet werden (Hinweis: API-Anbindung ist möglich), wenn der Transport mit Fahrzeugen von über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht erfolgt und:
- von einem anderen EU-Land nach Bulgarien führt (EU → BG) – von Bulgarien in ein anderes EU-Land führt
- es sich um einen Bulgarien-Import aus einem Drittland handelt (nach Verzollung) – es sich um einen innerbulgarischen Transport handelt
Allerdings: Sendungen bis zu 500 kg Bruttogewicht und/oder mit einem Warenwert von bis zu 5.000 BGN (ca. 2.555 EUR) sind von der Verpflichtung ausgenommen.
In Summe kann man also sagen, dass nur ein kleiner Teil der Sendungen effektiv der Verpflichtung unterliegt. Im Rahmen der vorgenannten Anmeldung wird dann eine „Unique Transport Number“ (UTN) vergeben. Diese ist dann für 14 Tage gültig. Wichtig: Fahrer müssen diese Nummer für etwaige Kontrollen seitens der Steuerbehörden bereithalten.
Verantwortlichkeiten:
- Versender oder Importeur: Verantwortlich für die korrekte und rechtzeitige Anmeldung der Transporte
- Spediteur oder Transporteur: Muss die vom Versender bereitgestellte UTN mitführen und bei Kontrollen vorlegen.
Somit sind auch die Spediteure wieder im Boot, auch wenn die Pflicht der Voranmeldung bei den Im- bzw. Exporteuren liegt.
Daher:
-Die Zolltarifnummer(n) der Waren muss pro Artikel auf der Rechnung bzw. Packliste vermerkt sein
-Der bulgarische Im- oder Exporteur prüft, ob eine Anmeldung erforderlich ist
-Falls eine Anmeldung notwendig ist, benötigt der Beantragende dafür das LKW-Kennzeichen und den Grenzübergang. Hierzu werden wir für die HUB-Verkehre der CargoLine diese Daten im Intranet (Space „International“) bereitstellen
-Die generierte UTN muss an den Versender und schließlich an den Spediteur übermittelt werden, damit diese Nummer künftig über den neu geschaffenen
Textschlüssel 79 (UTN-Code Bulgarien)
auf den Begleitpapieren landet und so dem Fahrer zur Verfügung steht.
Bitte geben Sie diese Informationen, insofern nicht bereits geschehen, an Ihre Kunden mit regelmäßigen Bulgarien-Sendungen weiter. Die bulgarischen Im- und Exporteure sollten allerdings bereits im Bilde sein.
Wir werden zu gegebener Zeit ggf. noch mit weiteren Informationen und Instruktionen auf Sie zu kommen. Bei Fragen in der Zwischenzeit können Sie gerne die CargoLine-Systemzentrale oder die Kollegen von M&M Bulgaria kontaktieren.