Das bedeutet Lagergeld für Sie und Ihre Empfänger

„Lagergeld? Aber ich möchte doch, dass meine Sendung schnellstmöglich zugestellt wird!“ – oder?

Das Thema Lagergeld beschäftigt vor allem diejenigen Versender, die im „e-commerce“ -Bereich viele Kunden im Privatsegment beliefern. Dieses Geschäft hat sich in den letzten Jahren – und vor allem in den jetzigen Corona-Zeiten – sehr positiv entwickelt. Aber auch Versender, die oftmals avispflichtige Empfänger wie Zentralläger oder Möbelhäuser beliefern, wissen um die Thematik des Lagergeldes.

Generell ist die Abrechnung des Lagergeldes ein automatisierter Prozess, den Sie als Versender mit der Übergabe der Ware an uns anstoßen. Im Normalfall werden die Sendungen an Tag A bei Ihnen abgeholt und auf Wunsch gemäß Regellaufzeit oder einer Terminvorgabe an Tag B oder C zugestellt. Haben Sie eine Avisierung bei uns bestellt oder ist der Empfänger ein avisgebührenpflichtiger Handelskunde, der eine Zeitfensterbuchung voraussetzt, so gibt der Endkunde den Termin bei der Avisierung vor. Wenn dieser vorgegebene Termin im Zeitraum von 1-3 Tagen nach Eingang der Sendung bei unserem Netzwerk-Partner liegt, so fällt kein Lagergeld an. Darüber hinaus werden 5,- € je Tag und Stellplatz für die Sendung berechnet.

Die Pauschale wurde entsprechend festgelegt, da wir und unsere Partnerspediteure im Stückgutbereich bei der Verladung der Sendungen mit Umschlagshallen arbeiten, die so wenig wie möglich durch Einlagerungen belastet werden sollen, da diese nicht die notwendige Größe für langfristige Einlagerungen hergeben. Vielmehr soll die Ware so wenig wie möglich berührt werden, um unnötigen Beschädigungen durch mehrfaches Umfahren der Ware aus dem Weg zu gehen. Die Regelung gilt ebenfalls, wenn sich eine Avisierung als nicht erfolgreich erweist und der Empfänger über den genannten Zeitraum nicht erreichbar ist. Dann wird das Lagergeld ab dem ersten Avisierungsversuch durch den Partner angestoßen. Zeitweise stößt es auf Unverständnis, dass die Empfänger bei der Avisierung nicht auf anfallendes Lagergeld hingewiesen werden – bitte beachten Sie hierzu, dass wir im Vertragsverhältnis mit Ihnen als Versender stehen und leider rechtlich nicht dazu befugt sind, Ihre Kunden auf die entstehenden Kosten hinzuweisen. Daher ist es ratsam, die Empfänger vorab über die möglichen Kosten einer Lagerung zu informieren, um späteren Reklamationen vorzubeugen.

Sollten Sie Rückfragen zu dem Thema haben, so können Sie sich gerne wie gewohnt an Ihr Vertriebsteam wenden!

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