Zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in der EU und zur Unterbindung systematischer und dauerhafter Kabotagebeförderungen wurde eine Rückkehrpflicht und ,Cooling-Off Phase‘ für LKW eingeführt.
Seit dem 21.02.22 gilt eine „Abkühlphase“ von vier Tagen bei Kabotagefahrten. Die eigentliche Regelung von drei Kabotagefahrten in sieben Tagen bleibt unangetastet. Allerdings steht der Lkw nun nach Verbrauch des Kabotagepensums vier Tage lang für keine weitere Kabotagebeförderung in dem sogenannten Aufnahmemitgliedsstaat des Einsatzes zur Verfügung. Für die Dauer der Abkühlphase werden damit dem nationalen Markt Transportkapazitäten entzogen.
Ebenfalls ab dem 21.02.22 tritt die Rückkehrpflicht für Lkw und die Rückkehroption für Fahrer in Kraft. Das bedeutet zum einen, dass das Fahrzeug alle acht Wochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren muss – also dorthin, wo der Lkw gemeldet ist. Zum anderen muss dem Fahrer ermöglicht werden, innerhalb von vier Wochen je mindestens einmal an den Wohnsitz oder die Betriebsstätte zurückzukehren, um dort mindestens 45 Stunden Aufenthalt zu haben.
In folgendem Video werden Kabotage und Abkühlungsphase anschaulich erklärt:
Die Meinung des E.L.V.I.S Verbunds dazu:
Der Anspruch des EU-Mobilitätspaketes ist die Verbesserung von Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen. Beide Ansätze unterstützen wir uneingeschränkt. Zur Wahrheit gehört jedoch, dass wir auf die ausländischen Transportkapazitäten angewiesen sind. Die Maßnahmen werden demnach zu einer Kosten– bzw. Preissteigerung auf dem deutschen Markt führen. Die kommenden Wochen werden das Ausmaß offenbaren.