Vorbereitung auf knappe Containerschiffskapazitäten ab dem 3. Quartal
Obwohl es momentan ein Überangebot an Containerschiffskapazität gibt, könnte dies zum Sommer hin ganz anders aussehen, so Experten.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind Schiffseigentümer angewiesen, ihre Flotte bis zum 01.01.2020 umzurüsten. Ab dann dürfen weltweit nur noch die Schiffe Güter transportieren, die mit schwefelarmen Treibstoff mit maximal 0,5 % Schwefelanteil fahren oder alternativ über eine Abgasnachbehandlungsanlage verfügen. Nach und nach müssen die Reedereien ihre Containerschiffe somit kurzfristig aus dem Güterverkehr ziehen, um den Anforderungen nachkommen zu können.
Schätzungsweise werden dem Weltmarkt dadurch mindestens 1 % der Flottenkapazitäten entzogen – bei der prognostizierten Vollauslastung für das zweite Halbjahr 2019 würde sich das wiederum zu Lasten der Konjunktur auf die Frachtpreise für die Containertransporte auswirken.
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