Kundeninformation zur aktuellen Corona-Lage

Die Inzidenzen haben eine besorgniserregende Höhe erreicht. Demzufolge haben Bund und Länder die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wieder deutlich verschärft.

Die neuen Auflagen gemäß Infektionsschutzgesetz setzen wir zum Schutz unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden selbstverständlich um. Dies gilt auch für die Nahverkehrsfahrer, die Ihre Sendungen abholen und / oder zustellen. Daher erfolgt die Abholung und Zustellung gemäß der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet, der Nachweis ist in unserem Haus zu erbringen) und mit Maske (FFP2- oder OP-Maske).

Dessen ungeachtet ist es für die reibungslose Abwicklung der Transporte speziell in der sendungsstarken Vorweihnachtszeit sehr wichtig, dass wir alle versuchen, konstruktiv  zusammenzuarbeiten. Nicht zuletzt in Ihrem Interesse und dem ihrer Warenempfänger wollen wir unsere Touren sinnvoll planen können und so vermeiden, dass unsere Hallen und die der CargoLine-Partner wegen nicht zustellbarer Sendungen überlaufen und netzwerkweit ein Sendungsstau entsteht. Daher bitten wir Sie um Folgendes:

1. Bitte klären Sie vor der Übergabe einer Sendung an uns, ob Ihr Kunde die Ware auch annimmt bzw. die Warenannahme wie üblich geöffnet ist.

2. Möglicherweise schreiben Sie selbst oder schreibt Ihr Kunde spezifische Corona- Regeln auf Ihrem oder seinem Gelände vor, die über die Bund-Länder-Vorgaben hinausgehen. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, falls dies der Fall sein sollte, bspw. im Hinweistext in Ihrer elektronischen Datenübertragung oder im Online-Erfassungstool. Ggf. müssen wir im Interesse aller  Transportbeteiligten unsererseits folgende Regeln zur Anwendung bringen:

a. Verlangt ein Empfänger trotz des 3G-Nachweises eines unserer Fahrer von diesem einen Schnelltest vor Betreten des Geländes, darf unser Fahrer diesen ablehnen. Eine eventuell erforderliche zweite Abholung oder Zustellung geht zu Lasten des Versenders.

b. Ebenso behalten wir uns vor, die Zustellung abzulehnen, falls ein Empfänger 2G+ oder 3G+ verlangt.

c. Ist bei einem Empfänger die Zustellung nur mit 2G möglich (Hausrecht), geht dies über die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben deutlich hinaus. In diesem Fall werden wir die Zustellung als Sonderfahrt abrechnen. Darüber hinaus ist es aufgrund der derzeit sehr unterschiedlichen Corona-Situation in Europa sehr wichtig, dass auch bei Exportsendungen eine enge Abstimmung zwischen Ihnen, Ihrem Kunden und uns stattfindet.

Seien Sie versichert, dass uns der Ernst der Lage durchaus bewusst ist. Nichtdestotrotz bitten wir Sie und Ihre Kunden, pragmatisch zu handeln und respektvoll mit unseren Fahrern umzugehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.