Pressemitteilung AMÖ

AMÖ begrüßt Entwurf zur neuen Vergabeverordnung

Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, besonders günstige Angebote auf Rechtmäßigkeit zu prüfen

Hattersheim, 03. Dezember 2015 – Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. begrüßt den Entwurf zur neuen Vergabeverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Damit soll stärker gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung vorgegangen werden.

Konkret geht es um ungewöhnlich niedrige Angebotspreise. Ein öffentlicher Auftraggeber ist grundsätzlich dazu angehalten, das wirtschaftlich günstigste Angebot anzunehmen. Kann er nicht zweifelsfrei klären, warum ein Angebot ungewöhnlich preisgünstig ist, besteht zukünftig eine rechtliche Grundlage, dieses abzulehnen. Er ist dazu sogar verpflichtet, wenn die Prüfung ergibt, dass durch das Angebot die Mindestlohnverpflichtung oder die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verletzt werden.

Dierk Hochgesang, Geschäftsführer der AMÖ, kommentiert: „Sofern der Entwurf in der derzeitigen Form verabschiedet wird, kann er maßgeblich dazu beitragen, Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil ordentlich wirtschaftender Unternehmen zu vermeiden. Es gibt damit zukünftig im Rahmen von Vergabeverfahren ein wirksames Instrument, um Lohndumping zu verhindern.“

Die AMÖ hat sich zusammen mit ihren Mitgliedsverbänden bereits in der Vergangenheit immer wieder für eine entsprechende Prüfpflicht durch öffentliche Auftraggeber eingesetzt.