UIT-Code für Rumänien Transporte

UIT-Code für Rumänien Transporte

Per Juli 2022 wurde in Rumänien das „RO e-Transport System“ und die damit einhergehende Pflicht (für den rumänischen Importeur/Versender) zur Einholung einer sogenannten UIT-Nummer für bestimmte Warentransporte eingeführt.

Bislang wurde das „RO e-Transport-System“ nur für den Straßentransport von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko angewandt, wobei für Transaktionen mit derartigen Gütern und/oder am Straßentransport derartiger Güter beteiligte Rechtsträger verschiedene Meldepflichten bestanden haben. Mit der Veröffentlichung der Regierungsnotverordnung (RNV) Nr. 115/2023 wurde der Umfang des RO e-Transport-Systems erweitert, sodass künftig unabhängig von der Art der Güter die Meldepflicht für den internationalen Straßentransport aller Gütern besteht. Infolgedessen gilt die Kennzeichnung von Lieferungen und die Erstellung von eindeutigen Transportcodes (UIT) im RO e-Transport-System nun sowohl für den Straßentransport von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko innerhalb des rumänischen Staatsgebiets als auch für den internationalen Straßentransport jedweder Güter.

Ab 1.7.2024 treten die in der Verordnung festgelegten Strafen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

Die Warenempfänger in Rumänien müssen beim Import der Waren einen UIT-Code im Rahmen des e-Transport Verfahrens beantragen und dem Versender unverzüglich vor der Verladung überstellen.

Der Code muss im Falle einer Kontrolle in Rumänien durch den Fahrer vorgezeigt werden. Um einen UIT-Code zu generieren, haben die Nutzer im „RO e-Transport System“ die Daten des Transports frühestens drei Kalendertage vor dem als Beginn des Transports angegebenen Datum, aber auf jeden Fall am Grenzübergang bei der Einreise nach Rumänien oder am Einfuhrort oder bei der tatsächlichen Inbetriebnahme des Fahrzeugs anzugeben. Der UIT-Code gilt national für fünf Kalendertage, bei innergemeinschaftlichen Erwerben für 15 Kalendertage, beginnend mit dem Datum, das bei Beginn der Beförderung angegeben wurde. Es ist verboten, den UIT-Code zu verwenden, sobald dieser abgelaufen ist.

Prozessanpassungen

Im Verkehr nach Rumänien hat der Prozess zwingend so zu erfolgen, dass Sendungen welche per 01.07.2024 in Rumänien eintreffen werden, bereits vor Transportbeginn kundenseitig mit dem UIT-Code versehen werden müssen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sendungen ohne vorliegende UIT-Registrierung nicht mehr nach Rumänien weiterverladen werden!

Die Warenempfänger in Rumänien sind dafür verantwortlich, die Sendungen auf der E-Trans-port-Plattform anzumelden und den UIT-Code zu erhalten.

Waren ohne UIT-Code können ab dem 01.07.20204 nicht mehr über das Stückgutnetzwerk verladen werden!

Achtung! B2C-Sendungen sind aufgrund der Empfänger-Verantwortung bis auf weiteres nicht möglich!

Um Ihre Sendungen auch weiterhin reibungslos und termingerecht nach und auch aus Rumänien transportieren zu können, steht Ihnen HARTMANN International jederzeit kompetent zur Seite. Ihre gewohnten Ansprechpartner unseres Teams der Europäischen Landverkehre stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Fragen rund um den UIT-Prozess für Sie als Verlader oder auch Empfänger zu unterstützen.

Related Posts