Wir übernehmen für Sie gerne den Transport unterschiedlichster Waren, doch eine Sache ist dabei leider nicht ohne Weiteres für uns möglich: die Verpackung Ihrer Güter. Da Sie im Auftragsfall auf Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp – jeweils die neueste Fassung) mit uns zusammenarbeiten, wird vorgegeben, dass die Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten beim Auftraggeber liegen. Außerdem: Sie kennen Ihre Ware am besten und wissen, worauf geachtet werden muss.
Dabei hat Ihre Verpackung noch weitere Effekte.
Sie stellt das Erste dar, was Ihrem Kunden auffällt und ist somit erstes Zeichen Ihrer qualitativen Ansprüche.
Die Beschaffenheit von Verpackungen ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Dieses beschreibt in §411 die allgemeinen Anforderungen.
Hier zeigen wir Ihnen nun einige Best Practice Beispiele, wie ggf. auch Sie Ihre Verpackung weiter optimieren können:
Gut sichtbare Hinweisschilder
Packen Sie bündig und vermeiden Sie jeden Überstand.
Artikel sollten gut auf die Palette passen, ohne über den Rand hinauszuragen. Ansonsten können diese leicht beschädigt werden oder andere Sendungen beschädigen. Aus diesem Grund bevorzugen wir Sendungen, die komplett auf die Palette passen.
Gefahrstoffhinweise und gut sichtbare Labels
Deutliche Beschriftung und gut lesbare Hinweisschilder (besonders wichtig bei Gefahrgütern). Ebenfalls wichtig sind feste Bänderungen und gut lesbare Barcodeetiketten. Bei empfindlichen Waren empfiehlt sich ein seitlicher Anfahrtschutz.
Noch ein paar kurze Hinweise:
- Unverpackte Güter sind im Stückgutversand nicht zulässig
- Palette und Folie sind keine Verpackung
- Folie dient ausschließlich dem Schutz vor Nässe oder Schmutz und ist aus gesetzlicher Betrachtung ausschließlich Staubschutz
Besonderer Schutz von zerbrechlichen Gütern
Ausreichender Transportschutz (Folie ist keine Verpackung!)
Sichern Sie Ihre Ware von allen Seiten beanspruchungsgerecht gegen Kratzer und Stöße. Vollflächige Kartonagen können Abhilfe schaffen.
Sicher und eng gestapelt ohne Überhang