Was ist neu in 2022?

Was wird uns das neue Jahr bringen?

Was werden Ihre Herausforderungen sein? Fest steht: in der Vorausschau werden Ihre und unsere Schlüsselfaktoren für den Erfolg immer wieder Schnittmengen ausweisen, da das Thema Logistik, Versorgungsketten und Transportkapazitäten eine noch wichtigere Rolle einnehmen werden.

Sicher werden Sie mit mir einer Meinung sein, dass die folgenden Themen einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Entwicklungen im nächsten Jahr haben werden.

Fahrermangel

Ab dem 21. Februar 2022 gelten neue Kabotagebestimmungen. Die Grundregel für die Kabotage, nach der es erlaubt ist, nach erfolgter vollständiger Entladung im Aufnahmestaat insgesamt drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Kalendertagen durchzuführen, wurde nicht geändert. Neu ist, dass, nachdem das Kabotagepensum ausgeschöpft wurde, eine sogenannte Cooling-Off-Phase von vier Tagen folgen muss. Während dieser Karenzzeit darf im selben „Aufnahmemitgliedstaat” keine weitere Kabotagebeförderung durchgeführt werden.

Ebenfalls ab dem 21. Februar 2022 gilt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal innerhalb von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Staat ihrer Niederlassung zurückkehren müssen.

Der Laderaum wird dadurch noch einmal verknappt und die LKW-Preise werden in der Folge vermutlich noch weiter in die Höhe schnellen und der Chartermarkt gleichzeitig noch knapper ausgedünnt.

Zahlreiche Logistiker werden angesichts von Omikron womöglich schon in den kommenden Wochen einen akuten Mangel zu spüren bekommen. Der operative Schmerz dürfte auch im weiteren Jahresverlauf kaum geringer werden, da das Angebot an Lkw-Fahrern, Lageristen und Co. nicht mit der konjunkturell starken Logistiknachfrage mithalten kann.

Vielleicht erleben wir eine ähnliche Entwicklung wie im Container-Verkehr.

Allgemeine Kostenexplosion

Man bekommt aktuell das Gefühl, dass alle Waren und Dienstleistungen deutlich teurer werden und viele Hersteller ohne Not auf diesen Zug aufspringen, um Ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.

Konjunkturforscher gehen davon aus, dass der Aufschwung weiter an Substanz gewinnt. Zugleich zeichnet sich ab, dass die Inflation auch 2022 deutlich höher als die eigentlich angestrebten 2 Prozent sein wird.

Cybercrime through the Internet.

Cyberkriminalität

Leider sind 2021 einige dieser Fälle in unserem Umfeld, bei Partnern und auch großen Playern, bekannt geworden. Die Einschläge werden immer massiver und können ganze Betriebe und Netzwerke für Wochen lahmlegen. Bitte befassen Sie sich mit diesem Thema, die Wahrscheinlichkeit, dass auch Sie angegriffen werden, steigt.

Der digitale Wandel

Die Dynamik der Digitalisierung und einzelner neuer Technologien sind schubartig und disruptiv, sodass mittel- bis langfristige Prognosen nur schwer zu erstellen sind.

Wir beschäftigen uns seit langem nicht nur theoretisch sondern in der täglichen Anwendung mit neuen Lösungen. Wir gehören deutschlandweit zu den Vorreitern einer KI-basierten Disposition, zentralisieren Ihre Daten für unterschiedliche Services in einem Kundenportal und erweitern unsere Software-Struktur um sinnvolle Lösungen (zuletzt bspw. ein neues Lagerverwaltungssystem).

Start des elektronischen Frachbriefs

Mit der Annahme des Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief haben Bundestag und Bundesrat in 2021 die Grundlage für die Nutzung des elektronischen Frachtbriefs auch in Deutschland geschaffen. Die Inkraftsetzung erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2022 ohne nationales Ausführungsgesetz allein durch deutsche Zeichnung des CMR-Zusatzprotokolls.

Der e-CMR-Frachtbrief muss hinsichtlich Warenannahme- und -empfangsbestätigung die gleiche Beweiskraft haben wie ein Papierdokument, die nicht nur zivilrechtlichen, sondern auch öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z. B. bei behördlichen Kontrollen in verschiedenen Ländern) genügt. Diese umfasst u. a. die Authentifizierung der Vertragsparteien eines Frachtvertrags und die Integrität des Frachtbriefs (d. h. die Unveränderbarkeit des digitalen Dokuments bzw. die Nachverfolgbarkeit nachträglicher Änderungen) wie sie sich aus § 408 Abs. 3 HGB und EU-Verordnung 910/2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauens-dienste für elektronische Transaktionen (eIDAS) ergeben. Die Erfüllung der zivil- und öffentlich-rechtlichen Anforderungen bleibt den Vertragsparteien im Straßengüterverkehr selbst überlassen und ist bei der nun anstehenden technischen Umsetzung zwingend zu berücksichtigen.

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